Mittwoch, 6. Juni 2018

Preparation





Preparation is going on:
- new Lithium battery
- additional solar panel
- 15.000 lbs winch
- protection plates for engine, front axle and transfer box
- additional compartments for tools and more

2 Kommentare:

  1. Hallo Thierry, nimm Dir vorsichtshalber noch 10.9 Schrauben mit, weil Deine 12.9 sind doch schon sehr spröde. Die können bei Kälte regelrecht explodieren....
    Und noch eine Frage:
    Wie machst Du das mit dem TÜV? Die HU ist doch alle 2 Jahre fällig. Wo bekommst Du da die Plakette her? Ich hab einen Cousin, der ist Ing. bei der DEKRA und fliegt regelmäßig ins Ausland, um die dt. Busse von "Rotel Tours" abzunehmen. Hast Du da Kontakte?
    ALLES GUTE & Keep Contact
    Maximilian K aus Niederbayern

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    1. Danke für den Tipp Max. Ich werde ein paar 10.9 Schrauben mitnehmen.
      Mit dem TÜV mache ich mir keine Sorgen. Solange ich im Ausland bin. interessiert es niemand. Man braucht tatsächlich kein TÜV, um im Ausland fahren zu dürfen.

      "Fahrzeugüberwachung ist national geregelt.

      Die Behörden im Ausland dürfen eine abgelaufene HU-Plakette nicht ahnden, dort hat der Fahrer kein Bußgeld zu befürchten. Der Grund: die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt, ein deutsches Fahrzeug darf nur von einer deutschen Prüfstelle die Plakette erhalten. Ärger geben kann es, wenn der Lkw mit abgelaufener HU- oder SP-Plakette wieder nach Deutschland einreist. Die Polizei kann nach § 29 StVZO eine Ordnungswidrigkeit feststellen und ein Bußgeld verhängen, wenn der Fahrer nicht nachweisen kann, dass bei der Ausreise aus Deutschland die Plakette noch nicht abgelaufen war. Außerdem muss der Fahrer nachweisen, dass das Fahrzeug nach der Ausreise dauerhaft im Ausland war. In diesem Fall kommt der Fahrer um eine Anzeige herum, er bekommt aber einen Mängelschein und muss den Lkw sofort bei einer Prüfstelle zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorführen"

      Das Fahrzeug bleibt in Deutschland angemeldet solange es versichert ist (Haftpflicht). Und solange das Auto in Deutschland angemeldet ist, darf es im jeden Land bis 12 Monate ohne technische Überprüfung fahren (gilt auch umgekehrt). Es gibt dazu ein internationales Abkommen.

      Problematisch könnte es werden, wenn wir nach 7 Jahren wieder deutschen Boden erreicheen. Wir dürfen ohne TÜV in Deutschland nicht fahren. Das heisst: sofort nach der Grenze zur nächstgelegenen TÜV-Stelle fahren. Am besten sogar vorher Termin vereinbaren, da es sich nach 7 Jahren um eine volle Abnahme handeln wird.
      Aber bis dann haben wir noch Zeit, uns darüber Gedanken zu machen.
      Liebe Grüsse. Thierry.

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